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   BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73   

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BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73 (https://dejure.org/1975,941)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1975 - VI C 76.73 (https://dejure.org/1975,941)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1975 - VI C 76.73 (https://dejure.org/1975,941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist durch das Revisionsgericht ohne Bindung an tatsächliche Feststellungen des Tatsachengerichts - Ausschöpfung der Rechtsbehelfsfrist - Risiko der Beförderungsart - Anforderungen an Urteilsgründe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
    Das bedeutet nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsausspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 14.73 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 72]).

    Ob das Verwaltungsgericht, wie die Revision ferner rügt, den materiellen Gewissensbegriff verkannt hat - was das Revisionsgericht auf eine zulässige Verfahrensrevision hin unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG nachzuprüfen befugt ist (vgl. das angeführte Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 14.73 - [a.a.O.]) -, kann angesichts der unzulänglichen Begründung des angefochtenen Urteils nicht beurteilt werden.

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 128.64

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Rechtsfolgen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
    Ob der Widerspruch rechtzeitig erhoben ist und ob, wenn dies nicht der Fall ist, dem Widerspruchsführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zusteht, ist eine die Zulässigkeit der Klage betreffende verfahrensrechtliche Frage (vgl. Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG VIII C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5], vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 128.64 - [Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 4] und vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - [DÖD 1969, 196]).

    Bei der Prüfung, ob diese Rüge begründet ist, ist das Revisionsgericht nicht an die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil gebunden (vgl. das bereits angeführte Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 128.64 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
    Die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist eine innere Tatsache, die als solche einem direkten Beweis nicht zugänglich ist; -Außenstehende sind bei der Überprüfung darauf angewiesen, aus einzelnen faßbaren Umständen Rückschlüsse zu ziehen, ob die innere Tatsache vorliegt (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
    Ob der Widerspruch rechtzeitig erhoben ist und ob, wenn dies nicht der Fall ist, dem Widerspruchsführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zusteht, ist eine die Zulässigkeit der Klage betreffende verfahrensrechtliche Frage (vgl. Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG VIII C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5], vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 128.64 - [Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 4] und vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - [DÖD 1969, 196]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73

    Relevanz eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades für die Anerkennung der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
    Für die erforderliche erneute Verhandlung und Entscheidung sei jedoch angesichts des Inhalts der Aussage des Klägers auf das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59) hingewiesen, in dem der Unterschied zwischen dem Anstoß zu einer Gewissensentscheidung und der Gewissensentscheidung selbst klargestellt ist; das Verwaltungsgericht wird zu berücksichtigen haben, daß die vom Kläger wiederholt angesprochenen rationalen und gefühlsmäßigen Gründe noch keine Gewissensentscheidung sind, sondern nur Anstoß für eine Entwicklung zu einer Gewissensentscheidung gewesen sein können.
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
    Ob der Widerspruch rechtzeitig erhoben ist und ob, wenn dies nicht der Fall ist, dem Widerspruchsführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zusteht, ist eine die Zulässigkeit der Klage betreffende verfahrensrechtliche Frage (vgl. Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG VIII C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5], vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 128.64 - [Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 4] und vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - [DÖD 1969, 196]).
  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 249.64
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
    Den Kläger träfe danach ein Verschulden, wenn er mit der Beförderung durch eingeschriebenen Brief eine Versendungsart gewählt hätte, bei der nach allgemeiner Erfahrung nicht damit zu rechnen war, daß die Widerspruchsschrift am nächsten Tag beim Kreiswehrersatzamt eingehen würde (vgl. Urteil vom 22. Februar 1966 - BVerwG III C 249.64 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 43 = NJW 1966, 1090]).
  • BVerwG, 15.12.1971 - V C 40.71

    Beginn des Laufs einer Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
    Der zur Begründung des Antrags allein erhebliche Umstand, die Länge der Beförderungsdauer, war aus dem der Prüfungskammer vorliegenden Umschlag des Widerspruchsschreibens ersichtlich; eines besonderen Vertrags und einer Glaubhaftmachung dieses Umstandes durch den Kläger bedurfte es unter diesen Umständen nicht (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG V C 40.71 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 64]).
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Als Grundlage für diese Feststellung wird vor allem der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, dem bisherigen Verhalten des Wehrpflichtigen, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war (und noch ist), sowie der Motivation seiner Entscheidungsbildung ein wesentlicher Aussagewert zuzumessen sein (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]).
  • BVerwG, 06.06.1980 - 6 C 113.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Die letztgenannte Rüge, die dem Verfahrensrecht zuzuordnen ist (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]), greift durch.

    Das bedeutet nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.] mit w.N.).

    Zwar ist die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe eine innere Tatsache, die als solche einem direkten Beweis nicht zugänglich ist; Außenstehende sind bei der Überprüfung darauf angewiesen, aus einzelnen faßbaren Umständen Rückschlüsse zu ziehen, ob diese innere Tatsache vorliegt (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.] m.w.N.).

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 27.80

    Antrag eines Studenten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Sie ist dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).

    Wie der Senat in seinem schon erwähnten Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - näher dargetan hat, muß das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen erkennen lassen, welchen Umständen es einen Aussagewert im Hinblick auf die Gewissensentscheidung zugemessen hat und aus welchen Gründen; als maßgebende Umstände kommen insbesondere die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen, die Einflüsse, denen er ausgesetzt war, sein bisheriges Verhalten und die Beweggründe seiner Entscheidungsbildung in Betracht.

  • BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der

    Dabei hat es den Motiven der Entscheidungsbildung beim Kläger zutreffend besonderen Aussagewert im Hinblick auf die innere Tatsache der Gewissensentscheidung beigemessen (Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]; vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]).

    Denn das Gericht muß sich in den Urteilsgründen nicht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen; es reicht vielmehr aus, wenn ersichtlich ist, welche Umstände für die Entschließung des Gerichts maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer als nicht erfüllt anzusehen (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).

  • BVerwG, 22.08.1980 - 6 C 51.80

    Überprüfung und Beurteilung der Gewissensentscheidung - Wahrscheinlichkeit des

    Das bedeutet nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88 m.w.N.]).

    Wie der Senat in seinem schon erwähnten Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - (a.a.O.) näher dargetan hat, muß das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen erkennen lassen, welchen Umständen es einen Aussagewert im Hinblick auf die Gewissensentscheidung zugemessen hat und aus welchen Gründen.

  • BVerwG, 09.10.1980 - 6 CB 54.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der

    Das bedeutet nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - mit weiteren Nachweisen).

    Dabei mißt es den Motiven der Entscheidungsbildung des Klägers zutreffend besonderen Aussagewert im Hinblick auf die innere Tatsache der Gewissensentscheidung bei (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]).

  • BVerwG, 21.01.1981 - 6 C 173.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unzureichende

    Die Revision ist auch begründet, denn die Rüge einer Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch nicht ausreichende Angabe der für die richterliche Überzeugung leitend gewesenen Gründe greift durch; sie ist dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).

    Der Senat hat aber schon in seinem bereits erwähnten Urteil vom 2, Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - näher dargetan, daß das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen erkennen lassen muß, welchen Umständen es einen Aussagewert im Hinblick auf die Gewissensentscheidung zugemessen hat und aus welchen Gründen.

  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80

    Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Eine vom

    Das bedeutet jedoch nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]; Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).

    Dabei mißt es den Motiven der Entscheidungsbildung des Klägers zutreffend besonderen Aussagewert im Hinblick auf die innere Tatsache der Gewissensentscheidung Gewissensentscheidung bei (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]).

  • BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.

    Auch die ohne Darlegung der konkreten Umstände vom Verwaltungsgericht getroffene Feststellung, daß "Wurzel" der Gewissensentscheidung des Klägers wohl eine gefühlsmäßige Einstellung sei, ist keine nachvollziehbare Begründung, da gefühlsmäßige Gründe allein noch keine Gewissensentscheidung sind, sondern lediglich Anstoß zu einer solchen sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - ).

  • BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 92.82

    Rechtsmittel

    Das bedeutet nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens und des Ergebnisses der Beweisaufnahme auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl.Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] m.w.Nachw.).

    Die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist eine innere Tatsache, die als solche einem direkten Beweis nicht zugänglich ist; Außenstehende sind bei der Überprüfung darauf angewiesen, aus einzelnen faßbaren Umständen Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob diese innere Tatsache vorliegt(Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 08.05.1991 - 3 C 68.89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Beschwerdefrist

  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 162.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen der

  • BVerwG, 26.08.1976 - 6 C 41.76

    Mitverantwortung des Vorsitzenden für die schriftliche Wiedergabe des durch

  • BVerwG, 11.04.1990 - 6 C 36.88

    Pflicht des Gerichts zur Auseinandersetzung mit der Beantwortung eines

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 66.84

    Sortenzulassung bei deutlicher Verbesserung der angemeldeten Sorte gegenüber den

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 C 32.89

    Urteilsbegründung Kriegsdienstverweigerungssachen - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88

    Anforderungen an die Urteilsbegründung in KDV-Sachen

  • BVerwG, 19.12.1989 - 6 C 17.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.1990 - 6 C 53.88

    Anforderungen an die Begründungspflicht in Kriegsdienstverweigerungssachen

  • BVerwG, 30.01.1990 - 6 C 40.87

    Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an die Urteilsbegründung

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76

    Begründungspflicht beim Urteilsspruch - Anforderungen an die Begründung im

  • BVerwG, 11.11.1987 - 6 CB 17.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 35.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist -

  • BVerwG, 25.05.1983 - 2 B 42.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines

  • BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten

  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtmäßigkeit der unmittelbaren

  • BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrevision wegen Fehlens der Angabe der verletzten

  • BVerwG, 27.02.1981 - 6 C 191.80
  • BVerwG, 01.08.1980 - 6 CB 32.80

    Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 01.10.1982 - 6 B 56.82

    Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als

  • BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 23.11.1987 - 6 CB 70.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.03.1984 - 6 C 1.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 29.83

    Beweis der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 27.08.1981 - 6 CB 124.81

    Unzulässigkeit der Verfahrensrevision wegen Nichtangabe der verletzten Rechtsnorm

  • BVerwG, 23.12.1980 - 6 CB 62.80

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 102.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Kriegsdienstes mit der

  • BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82

    Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen - Ablehnung des Kriegsdienstes mit

  • BVerwG, 11.06.1981 - 6 B 33.81

    Rüge bei offensichtlichen Fehlern des Berufungsgerichtes - Pflicht des Gerichts

  • BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 33.89

    Mangelnde Darlegung der rechtlichen und tatsächlichen Gründe hinsichtlich der

  • OVG Bremen, 25.05.1976 - II BA 59/75

    Entscheidung über einen erledigten Teil eines Klageantrags; Voraussetzungen für

  • BVerwG, 05.12.1975 - 6 C 70.75

    Anforderungen an entscheidungtragende Urteilsgründe in

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